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1.
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Alle
Lieferungen und Leistungen der Brauerei erfolgen
nur auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der Einbeziehung
anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen wird
widersprochen. |
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2.
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Soweit
nichts anderes vereinbart, ist Erfüllungsort
der Sitz der Brauerei. Wird Direktbelieferung vereinbart,
bestimmt die Brauerei den Vertriebsweg. |
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3.
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Die
Brauerei garantiert für ihre Lieferung von
HOEPFNER Bieren die Haltbarkeit bis zum aufgedruckten
Mindesthaltbarkeitsdatum, sofern das Bier sachgemäß
gelagert bzw. befördert wird. |
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4.
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Anlieferung
erfolgt einmal pro Woche. Der Kunde hat bis 14.oo
Uhr des Vortages seine Bestellung anzumelden.
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5.
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Der
Kunde hat berechtigte Mängel unverzüglich
nach Lieferung zu rügen. Die Brauerei liefert
nur kostenlosen Ersatz. |
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6.
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Schadensersatzansprüche,
gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen,
sofern der Schaden nicht auf vorsätzlichem
oder grob fahrlässigem Verhalten der Brauerei
oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Der Ausschluß
gilt ebenso für einfache Fahrlässigkeit,
soweit es um Verletzung von Nebenpflichten geht.
Der Ausschluß gilt auch für eine leicht
fahrlässige Verletzung von Hauptleistungspflichten,
sofern es um vertragsuntypische und unvorhersehbare
Schäden geht. Sämtliche Haftungsausschlüsse
gelten nicht bei Verletzung an Leben, Körper
und/oder Gesundheit. |
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7.
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Die
Lieferung erfolgt zu den am Tage der Belieferung
für die jeweiligen Kundengruppe gültigen
Listenpreisen. Preisänderungen werden mit Bekanntgabe
an den Kunden wirksam. Der Kaufpreis ist bei Warenempfang
ohne Abzug zu zahlen. |
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8.
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Die
Brauerei ist im Falle eines Verzuges berechtigt,
weitere Lieferungen von der Bezahlung der noch offenen
Rechnungsbeträge abhängig zu machen |
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9.
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Die
Brauerei behält sich das Eigentum an gelieferten
Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
Der Kunde darf die Waren nur in ordnungsgemäßem
Geschäftsgang in der bei ihm hierfür üblichen
Weise verkaufen.
Forderungen des Kunden gegen Dritte aus der Weiterveräußerung
der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren tritt
der Kunde im voraus in Höhe des jeweiligen
Rechnungsbetrages ab. Die Brauerei nimmt die Abtretung
an.
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10.
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Das
Leergut und die Transportmittel der Brauerei bleiben
deren Eigentum und werden dem Kunden zur bestimmungsgemäßen
Verwendung überlassen.Die Brauerei berechnet
bei der Überlassung des Leergutes Pfand. Leergut,
das nicht spätestens bei Beendigung der Geschäftsverbindung
zurückgegeben wird, ist zum Wiederbeschaffungswert
abzüglich geleistetem Pfand zu bezahlen.
Die Brauerei stellt dem Kunden jeweils bei Rückgabe
Leergutrückgabebestätigungen aus, die
grundsätzlich Saldenbestätigungen des
noch beim Kunden befindlichen Leergutes enthalten.
Diese Bescheinigungen gelten als anerkannt, wenn
der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen schriftliche
Einwendungen hiergegen erhebt und die Brauerei den
Kunden auf die Einwendungsmöglichkeiten hingewiesen
hat. |
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11.
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Der
Kunde ist damit einverstanden, daß die Brauerei
zum internen Gebrauch Geschäfts- und Adreßdaten
zu Statistik- und Verarbeitungszwecken speichert.
Das Vorstehende ist eine Benachrichtigung nach §
26 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz. |
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12.
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Gerichtsstand
für Unternehmer ist Karlsruhe. Gleiches gilt
für Vertragspartner mit Sitz im Ausland.
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13.
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Es
gilt ausschließlich das Recht der BRD. |