Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
1.
  Alle Lieferungen und Leistungen der Brauerei erfolgen nur auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der Einbeziehung anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen wird widersprochen.
2.
  Soweit nichts anderes vereinbart, ist Erfüllungsort der Sitz der Brauerei. Wird Direktbelieferung vereinbart, bestimmt die Brauerei den Vertriebsweg.
3.
  Die Brauerei garantiert für ihre Lieferung von HOEPFNER Bieren die Haltbarkeit bis zum aufgedruckten Mindesthaltbarkeitsdatum, sofern das Bier sachgemäß gelagert bzw. befördert wird.
4.
  Anlieferung erfolgt einmal pro Woche. Der Kunde hat bis 14.oo Uhr des Vortages seine Bestellung anzumelden.
5.
  Der Kunde hat berechtigte Mängel unverzüglich nach Lieferung zu rügen. Die Brauerei liefert nur kostenlosen Ersatz.
6.
  Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Brauerei oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Der Ausschluß gilt ebenso für einfache Fahrlässigkeit, soweit es um Verletzung von Nebenpflichten geht. Der Ausschluß gilt auch für eine leicht fahrlässige Verletzung von Hauptleistungspflichten, sofern es um vertragsuntypische und unvorhersehbare Schäden geht. Sämtliche Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung an Leben, Körper und/oder Gesundheit.
7.
  Die Lieferung erfolgt zu den am Tage der Belieferung für die jeweiligen Kundengruppe gültigen Listenpreisen. Preisänderungen werden mit Bekanntgabe an den Kunden wirksam. Der Kaufpreis ist bei Warenempfang ohne Abzug zu zahlen.
8.
  Die Brauerei ist im Falle eines Verzuges berechtigt, weitere Lieferungen von der Bezahlung der noch offenen Rechnungsbeträge abhängig zu machen
9.
  Die Brauerei behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde darf die Waren nur in ordnungsgemäßem Geschäftsgang in der bei ihm hierfür üblichen Weise verkaufen.
Forderungen des Kunden gegen Dritte aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren tritt der Kunde im voraus in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages ab. Die Brauerei nimmt die Abtretung an.
10.
  Das Leergut und die Transportmittel der Brauerei bleiben deren Eigentum und werden dem Kunden zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen.Die Brauerei berechnet bei der Überlassung des Leergutes Pfand. Leergut, das nicht spätestens bei Beendigung der Geschäftsverbindung zurückgegeben wird, ist zum Wiederbeschaffungswert abzüglich geleistetem Pfand zu bezahlen.
Die Brauerei stellt dem Kunden jeweils bei Rückgabe Leergutrückgabebestätigungen aus, die grundsätzlich Saldenbestätigungen des noch beim Kunden befindlichen Leergutes enthalten. Diese Bescheinigungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen schriftliche Einwendungen hiergegen erhebt und die Brauerei den Kunden auf die Einwendungsmöglichkeiten hingewiesen hat.
11.
  Der Kunde ist damit einverstanden, daß die Brauerei zum internen Gebrauch Geschäfts- und Adreßdaten zu Statistik- und Verarbeitungszwecken speichert. Das Vorstehende ist eine Benachrichtigung nach § 26 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz.
12.
  Gerichtsstand für Unternehmer ist Karlsruhe. Gleiches gilt für Vertragspartner mit Sitz im Ausland.
13.
  Es gilt ausschließlich das Recht der BRD.